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Gesetzlich versicherte Patienten

Sind die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine bestimmte kieferorthopädische Behandlung erfüllt, übernimmt Ihre Krankenkasse die dafür anfallenden Kosten. Gesetzlich ist allerdings geregelt, dass zunächst ein Anteil in Höhe von 20% der Kosten von den Patienten selbst zu bezahlen ist. Befinden sich mindestens zwei versicherte Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und mit ihren Erziehungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt leben, in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt dieser Anteil für das zweite und jedes weitere Kind nur 10%. Wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinische erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist, zahlt die Krankenkasse diesen Anteil an Sie zurück.

Fehlstellungen der Kiefer und Zähne können mit unterschiedlichen Maßnahmen beseitigt werden. Neben der Behandlung, die von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, können weitere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen; über diese klären wir Sie gerne auf. Durch solche Maßnahmen ist die Behandlung für Ihr Kind angenehmer und lässt sich leichter durchführen. Zudem bestehen Möglichkeiten, die Behandlungsmittel im Mund Ihres Kindes unauffälliger oder pflegeleichter zu gestalten.

Solche Behandlungsalternativen werden von Ihrer Krankenkasse allerdings nicht bezahlt, da sie aufwendiger und teurer sind. Die Krankenkassen dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers nur solche Behandlungsmaßnahmen bezahlen, die ausreichen, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die eine kieferorthopädische Behandlung beinhaltet, dann können Sie diese Kosten geltend machen. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit Ihrer Zusatzversicherung auf.

Quelle: www.kzbv.de

Anspruch auf zuzahlungsfreie Behandlung von Fehlstellungen der Zähne Ihres Kindes

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Privat versicherte Patienten

Bei unserem Planbesprechungstermin erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil-und Kostenplan. In diesem sind die geplante kieferorthopädische Behandlung und deren Kosten genau beschrieben. Wir beginnen die Behandlung, wenn die Zusage Ihrer Krankenkasse erfolgt ist und Sie über die Erstattung der Kosten von Ihrer Krankenkasse informiert sind. Die Höhe der Erstattung hängt von dem von Ihnen gewählten Versichertentarif ab.

Abrechnungsfragen

Wir erstellen unsere Rechnungen über die PVS-Limburg. Diese steht Ihnen bei Abrechnungsfragen gerne zur Verfügung.